Fachleute erwarten Klagewelle wegen überhöhter Kosten für Aufzugswartung
die von der EU-Kommission gegen ein Kartell von Aufzugs- und Fahrtreppenherstellern verhängte Strafe in Höhe von 992,3 Mio. Euro hat weitreichende Konsequenzen. „Die Entscheidung der EU-Kommission eröffnet zivilrechtlich für jeden Eigentümer von Gebäuden mit Aufzügen der betroffenen Unternehmen die Möglichkeit Schadensersatz zu fordern und gegebenenfalls auch die abgeschlossenen Wartungsverträge überprüfen zu lassen“, betont Lars Bollensen, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht von der Wirtschaftskanzlei FPS Fritze Paul Seelig in Hamburg, „unsere Kanzlei arbeitet an einer Poollösung für die Betroffenen.“ Es bestehe jetzt dringender Handlungsbedarf für die Opfer des Kartells, und mit einer Poollösung brauche nicht jeder selbst gegen die Firmen vorzugehen.
Faktisch gehören nach der Kartellentscheidung alle von den vier betroffenen Aufzugsunternehmen – ThyssenKrupp, Schindler, Otis und Kone – abgeschlossenen Wartungsverträge aus dem Zeitraum 1995 bis 2004 auf den Prüfstand. „Die Wartungskosten für Aufzüge variieren sehr stark. Eigentümer können die Angemessenheit der Kosten oft gar nicht selbst beurteilen, da es häufig an den entsprechenden Vergleichsmöglichkeiten fehlt“, erläutert Bollensen. Letztlich umfasse die endgültige Bewertung solcher Verträge sowohl die Prüfung des technisch Notwendigen als auch die juristische Durchsetzung möglicher Ansprüche.
Von den rund 600.000 Aufzügen in Deutschland dürfte es bei vielleicht 100.000 Wartungsverträgen sinnvoll sein, diese entsprechend zu überprüfen, schätzt Bollensen. Geschädigte sind dabei zwar vorrangig die Eigentümer der Objekte, doch auch die Mieter sind betroffen, denn sie haben über die Mietnebenkosten möglicherweise überteuerte Wartungsverträge mitfinanziert.
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