Schrottimmobilien: Neues BGH Urteil, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert
bei der Vermittlung von geschlossenen Immobilienfonds müssen Berater den Anlageinteressenten darauf hinweisen, dass die Veräußerung des Fondsanteils nur eingeschränkt möglich ist.
So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 18. Januar 2007 (Az: III ZR 44/06). gegen diese Urteil, ein Versäumnisurteil, wurde am 14.02.2007 Einspruch eingelegt.
Verschiedene Oberlandesgerichte hatten bislang unterschiedlich darüber geurteilt, ob ein solcher Hinweis generell oder nur auf Nachfrage zwingend zu erteilen ist.
Anleger können demnach den Anlageberater in die Haftung nehmen, wenn dieser nicht Aktiv über dieses Risiko informiert hat. Allerdings kann die Hinweispflicht entfallen, wenn „die entsprechende Belehrung im Prospekt enthalten ist und der Berater davon ausgehen darf, dass der Kunde diesen gelesen und verstanden hat (…).“ ein Haftungsanspruch besteht, wenn ein solcher Hinweis im Prospekt fehlt, oder dem Anleger zu wenig Zeit zur Prospektlektüre blieb. der Beweis der korrekten Beratung wird vielen Anlageberatern im nachhinein nicht möglich sein. das Urteil im Volltext unter www.anwaelte-giessen.de/aktuelles.php
Zorn Reich Wypchol
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Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger (Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt).
Er verfügt über internationale Erfahrung (Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA (Ostküste) und ist, unter Anderem, ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.
Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichendem lokalen Netzwerk (Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar) das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca. hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt, beraten.
Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa.
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