Schadensersatzansprüche gegen Banken und Vermögensverwalter



nach einem Urteil des Schweizer Bundesgerichts von März 2006 stehen Rückvergütungen, die Vermögensverwalter beim Kauf von Fonds und Aktien von einer Bank erhalten, nach schweizer Recht dem Kunden zu. Verschiedenen Presseveröffentlichungen war zu entnehmen, dass mit „Milliardenforderungen“ gegen Schweizer Finanzkreise zu rechnen sei und man mit einer „Klagewelle“ hintergangener Anleger rechne, die sich einen Teil der ihnen von den Banken berechneten Gebühren zurückholen könnten.

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte von der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, die Mandanten bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für von Vermögensverwaltern verursachte Anlageverluste gegenüber in- und ausländischen Kreditinstituten vertreten, weisen darauf hin, dass nach deutschem Recht in solchen Konstellationen sehr viel weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen dürften. Banken, die Vermögensverwaltern diese sog. Kick-Backs gewähren, haften grundsätzlich nicht nur auf Erstattung des Gebührenanteils, sondern haben auch weitergehende Verluste zu ersetzen, die im Rahmen solcher „Geschäftsbeziehungen“ häufig entstanden sind. Oft ist die Rekonstruktion erheblicher Vermögen möglich, einschließlich der Umsetzung eines Anspruchs auf Ersatz entgangenen Gewinns für eine alternative Vermögensverwaltung. der Schadensersatzanspruch gegen die Bank besteht unabhängig davon, ob das Kreditinstitut die Anlageentscheidungen für den Geschädigten beeinflusst hat oder allein der Vermögensverwalter die Fehlspekulationen verursachte.

Die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte macht auf die in weiten Kreisen von Kapitalanlegern unbekannte Möglichkeit aufmerksam, für von Vermögensverwaltern angerichtete Schäden in vielen Fällen die beteiligten Banken haften zu lassen. Ob die schweizer Rechtsprechung bereit sein wird, so weitgehende Ersatzverpflichtungen anzunehmen, ist nach der erwähnten Entscheidung zweifelhaft. Umso erfreulicher ist die inländische Rechtssituation. Insbesondere bei der Beteiligung eines deutschen Vermögensverwalters bestehen erhebliche Anhaltspunkte für die Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für Rechtsstreite gegen ausländische Banken.

Zu warnen ist in diesem Zusammenhang vor unbedachter „Selbstinitiative“ von Geschädigten, etwa durch die Verwendung von angeblich bereits im Internet kursierenden Formularschreiben. soweit bereits bei der ersten Inanspruchnahme falsche Weichenstellungen erfolgen, ist nicht auszuschließen, dass der gesamte weitergehende Schadensersatzanspruch verwirkt ist. Es besteht Anlass zu der Empfehlung, dass von Verlusten bei Kreditinstituten und Vermögensverwaltern betroffene Geschädigte sogleich den fachlich versierten Rat eines auf diese Thematik spezialisierten Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.

Anders als bei nicht selten „selbsternannten“ Vermögensverwaltern, die finanziell nicht immer leistungsfähig sein dürften, ist bei der Inanspruchnahme eines Kreditinstitutes überwiegend kein nennenswertes Bonitätsrisiko zu befürchten. bei kundiger rechtlicher Begleitung sind die Erfolgsaussichten der Inanspruchnahme von Banken im In- und Ausland nach den Erfahrungen der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte überwiegend hoch.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Banken und Vermögensverwalter” anschließen. die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
e-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Ansprechpartner: Horst Roosen

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.

Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft gibt es folgende Leistungen:

Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,

• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung

Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Anlegerschutzgemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Anlegerschutzgemeinschaft betreut.

Erschienen am 28. Februar 2007 bei openPR unter dem Titel Schadensersatzansprüche gegen Banken und Vermögensverwalter schweizer, stehen, vermögensverwalter, einer recht, gegen , anleger, banken, bsz®, rechtsanwälte, beder, vermögensverwaltern , diese, nicht, haben, vermögen, möglich, eines, ersatz kick backs jens aktien schweizer

Themenrelevante Beiträge:

  • Ladies and Gentlemen, please start your engines
  • Erfolg versprechende Inanspruchnahme bei Vermögensverfall der Mitverursacher von Schäden bei Kapitalanlagen
  • Buchrezension: Die Einkaufsrevolution - Konsumenten entdecken ihre Macht
  • Zufällige Beiträge:

  • Direktpressen von optischen Glaslinsen - CERATIZIT nimmt am EU-Projekt „Production 4µ“ teil
  • DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e.V. vertraut auf das TYPO3-WCMS von networkteam
  • Imvisio informiert- Bewerbung fĂĽr der Innovationspreis der ITK und Industrie abgegeben

  • bszâ®, nicht, anlegerschutzgemeinschaft, einer, banken, rechtsanwă¤lte, vermă¶gensverwaltern, gegen, haben, eines, kanzlei, durch, ăĽber, schweizer, fachanwalt, deshalb, vermă¶gensverwalter, diesem, internet, entscheidung, diese, bestehen, weitergehende, inanspruchnahme, groăź, kapitalanlagen, sollen, hotline, anleger, unabhă¤ngig