Gesundheitsreform: Offensichtlich doch keine Bestrafung für SPD-Abweichler
wir haben darüber berichtet, dass Zeitungsmeldungen zufolge der SPD-Fraktionsvorsitzende P. Struck das Verhalten der SPD-Abweichler bei der Ausschuss-Abstimmung über die Gesundheitsreform nicht auf sich beruhen lassen will. die Bundesgesundheitsministerin hingegen sieht das offensichtlich anders. sie rät in einem Interview zur Besonnenheit im Umgang mit den Abweichlern und meint, dass niemand bestraft werde.
Quelle: Mannheimer Morgen >>>
www.morgenweb.de/service/archiv/artikel/615844571.html
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Die Frage muss erlaubt sein, ob es üblich ist, dass in unserer parlamentarisch-repräsentativen Demokratie die sog. Abweichler bestraft werden? ein Blick in das Grundgesetz statt in die Glaskugel erleichtert den dienstbeflissenen Politikern die Rechtsfindung und weist ihnen den angemessenen Weg, wie demokratisch legitimierte Entscheidungen zustande kommen und letztlich auch hinzunehmen sind. der Abgeordnete, der seine Entscheidung getroffen hat, bedarf keiner Sanktion.
IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
Tel. 0471 / 50 40 541
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail: webmaster@iqb-info.de
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die “ganz herrschende Meinung und Lehre”, denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!