Sparen Sie den Räumungskostenvorschuss



Sparen sie als Vermieter bei der Zwangsräumung Räumungskosten – machen sie ihr Vermieterpfandrecht geltend!

Häufig stehen Vermieter vor dem Problem, dass sie zwar einen Zahlungs- und Räumungstitel gegen ihren zahlungsunfähigen Mieter erwirkt haben, die Vollstreckung der Räumung jedoch nur gegen Zahlung eines erheblichen Räumungskostenvorschusses für Transport und Lagerung der Möbel und des sonstigen Inventars des Mieters an den Gerichtsvollzieher durchgeführt werden kann. dieser Räumungskostenvorschuss ist in der Regel verloren, wenn der Mieter zahlungsunfähig geworden ist.

Machen sie als Vermieter daher ihr Vermieterpfandrecht an den pfändbaren Sachen und Gegenständen des Mieters, die er in die gemietete Wohnung eingebracht hat, geltend. Schicken sie ihrem Mieter vor Räumungsdurchführung ein entsprechendes Schreiben, in welchem sie ihn auf die Ausübung des Vermieterpfandrechts hinweisen. der Mieter ist in diesem Fall ab sofort nicht mehr berechtigt, die gepfändeten Sachen aus den Mieträumen zu entfernen.

Gleichzeitig fordern sie den Gerichtsvollzieher zur Besitzanweisung auf, anstatt einen Antrag auf Räumungsvollstreckung zu stellen. bei einer Besitzanweisung verschafft der Gerichtsvollzieher ihnen als Eigentümer und Vermieter der Mieträume den Besitz an den Mieträumen, indem er in der Regel die Schlösser wechselt und dem Mieter Hausverbot erteilt. Kosten für den Transport und die Lagerung von Mobiliar fallen nicht an, weil es in den Mieträumen verbleibt. sie als Vermieter können das Mobiliar dann beispielsweise in den Kellerräumen des Mietobjekts lagern.

Deutsche Vermieter Inkasso GmbH
Am Holzweg 26
65830 Kriftel
www.dvmi.de

Pressekontakt:

wordstatt GmbH
Silberpappelstrasse 7
80935 München
Tel.: 089-357 75 79-0
Fax: 089-357 75 79-9
Email: info@wordstatt.de

Zum Unternehmen:

Die DVMI Deutsche Vermieterinkasso GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Triconsult Forderungsmanagement GmbH, einer erfolgreichen Inkassogesellschaft, die seit 1996 namhafte Kunden betreut. Spezialisiert auf Inkasso für Vermieter, Mietrechtsstreitigkeiten und Durchsetzung der Vermieterinteressen, bündelt die DVMI Inkasso-Erfahrungen sowie die Expertise deutschlandweit anerkannter Mietrechtsexperten. In einer Zeit in der wachsende Mietschulden die Vermieter belasten, bietet das Unternehmen durch sein angebotenes Leistungsspektrum neue Perspektiven in Sachen Mietstreitigkeiten, Mietrückstände, Renovierungskosten, Verluste seitens Vermieter etc.

Erschienen am 19. Februar 2007 bei openPR unter dem Titel Sparen Sie den Räumungskostenvorschuss vermieter mieter, räumung, zahlung , inkasso

Themenrelevante Beiträge:

  • Aktives Forderungsmanagement in der Arztpraxis
  • Kassieren am Telefon - Telefoninkasso
  • Neue Lösung für den europaweiten Zahlungsverkehr
  • Zufällige Beiträge:

  • Schwedische Streitkräfte wählen Red Hat und Open Source
  • Gründungszuschuss und Einstiegsgeld wurden bewilligt
  • Bayern ist doch kein „Eldorado für Kapitalanlagebetrüger“

  • vermieter, mieter, inkasso, mietrã¤umen, gerichtsvollzieher, einer, sachen, lagerung, transport, mieters, deutsche, mobiliar, besitzanweisung, nicht, wordstatt, unternehmen, regel, einen, vermieterpfandrecht, geltend, machen, gegen, 0, kriftel, holzweg, mietrã¼ckstã¤nde, renovierungskosten, pressekontakt, mietstreitigkeiten, email